
Im Patentstreit zwischen Apple und Motorola müssen Apple-Kunden in Deutschland immer noch auf die Push-Funktion verzichten. Nachdem Apple Berufung eingelegt hatte, bestätigte das Oberlandesgericht Karlsruhe nun das Urteil, nach dem Apple mit dem iCloud-Dienst ein Push-Patent von Motorola verletzt.
Da es sich bei dem betroffenen Patent nicht um ein FRAND-Patent handelt, ist Motorola nicht gegenüber Apple verpflichtet, es zu lizenzieren. Um kein Verkaufsverbot von iDevices in Deutschland zu riskieren, bleibt die Push-Funktion auf deutschem Boden daher weiterhin deaktiviert. Kunden können alternativ die Intervall-Abfrage nutzen, die viertelstündlich die Emailkonten auf neue Posts prüft.


