Apple muss im Patentstreit mit Motorola eine empfindliche Niederlage hinnehmen. Das Landgericht Mannheim hat heute entschieden, dass Apple die älteren iPhone-Modelle 3G, 3GS und 4 in Deutschland nicht mehr vertreiben darf. Das iPhone 4S ist von der Entscheidung nicht betroffen.
Bereits im April des letzten Jahres reichte Motorola die entsprechende Klage ein. Apple wird vorgeworfen, gegen ein älteres Mobilfunkpatent verstoßen zu haben. Das Urteil des Mannheimer Landgerichtes richtet sich gegen das Unternehmen Apple Sales International, das in Irland ansässig ist und Apples Online-Store in Europa betreibt. Im Einzelhandel dürfen die betroffenen iPhone-Generationen somit weiterhin verkauft werden. Betroffen ist tatsächlich nur der Verkauf über das Internet.
Apple kündigte bereits an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Der Patentspezialist Florian Müller geht davon aus, dass das Urteil nur vorübergehend vollstreckbar sei. Motorola muss darauf vorbereitet sein, Apple einen Schadensersatz zahlen zu müssen, falls das Gericht das Urteil in der Berufung aufhebt.
Laut einem Apple-Sprecher gehe man gegen die einstweilige Verfügung vor und ist optimistisch, dass sie aufgehoben wird. Motorola hat mehrfach Angebote Apples über einen Lizenzvertrag für die Nutzung der im Patent beschriebenen Technik bei Motorola eingereicht. Obwohl das Patent bereits vor sieben Jahren zum Industrie-Patent erklärt wurde, lehnte Motorola alle Angebote des iPhone-Herstellers ab.
Nach Apples Ansicht ist Motorola dazu verpflichtet, die Nutzung des Patents zu einem fairen Preis für Konkurrenten zu ermöglichen. Das Patent, das im Mittelpunkt des Prozesses steht, beschreibt ein System, mit dessen Hilfe mehrere Geräte innerhalb eines Funknetzes gleichzeitig auf dem neusten Stand gehalten werden können. Motorola vertritt die Meinung, dass Apple mit iCloud gegen dieses Patent verstoße. Ein Unternehmenssprecher Apples aus London sagt, dass das Patent mittlerweile ungültig sei und betonte, dass Apple sich gegen das Urteil wehren werde.




