
Im Streit um Motorolas Patent über ein Datenübertragungsverfahren in Mobilfunknetze, hat Apple vor Gericht einen Sieg davon getragen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied gestern, dass Motorola Mobility keinen weiteren Verkaufsstopp für Apples Smart Devices fordern kann.
Zuletzt hatte das Mannheimer Landesgericht Anfang Februar ein Online-Verkaufsverbot für das UMTS-iPad, das iPhone 3G und das iPhone 4 erwirkt. Motorola wirft Apple eine Patentverletzung in Bezug auf einen zentralen Bestandteil des Mobilfunkstandards GPRS vor. Apple hingegen kritisiert eine Lizenzierung zu unangemessenen Bedingungen.
Das Urteil wird als großen Erfolg für das Unternehmen aus Cupertino bewertet. Apple hat in Folge des Urteils Motorola ein modifiziertes Vertragsangebot gemacht. Unabhängig von der Patententscheidung bleibt der iCloud-Service in Deutschland nach wie vor ausgeschaltet.


