Apple erwirkt einstweilige Verfügung gegen Motorola

Aufgrund eines Antrags von Apple hat das Landgericht München eine einstweilige Verfügung gegen Motorola erlassen. Betroffen von dem vorübergehenden Urteil des Gerichts, sind zahlreiche Smartphones des Unternehmens. Nach Ansicht des Richters, Peter Guntz, verstoßen die betroffenen Smartphones gegen Apples Slide-to-unlock-Patent mit der Nummer EP1964022. Der bekannte Patentexperte Florian Müller, berichtet als erster auf seinem Blog FOSS Patents über das Urteil.

Apple muss das Verkaufsverbot auf eigenes Risiko durchsetzen und musste eine Bürgschaft hinterlegen. Möglicherweise aufkommende Schadensersatzansprüche von Motorola sollen durch Apples Bürgschaft gedeckt werden, falls die Entscheidung des Münchener Gerichts durch eine höhere Instanz aufgehoben werden sollte.

Florian Müller berichtet auf seinem Blog, dass insgesamt drei unterschiedliche Slide-to-unlock-Patente im Mittelpunkt des Verfahrens standen. Apple war bei zwei dieser Patente erfolgreich. Die beiden Patente betreffen die Smartphones aus dem Hause Motorola. Das dritte Patent beschreibt eine Slide-to-unlock-Funktion, die im Tablet Xoom verwendet wird. Im Bezug auf dieses Patent entschied das Gericht jedoch pro Motorola.

Die Patente, die nach Ansicht des Gerichts durch Motorola verletzt wurden, werden auch von vielen anderen Smartphone-Herstellern verwendet. Apples Sieg gegen Motorola ist für Google, den Hersteller von Android, eine äußerst schlechte Nachricht. Die BBC hat bereits Stimmen von Motorola-Sprechern aufgegriffen, die äußerten, dass man gegen das Urteil vorgehen werde. Desweiteren wurde bekannt, dass Motorola bereits ein neues Design für die betroffenen Funktionen eingeführt hat, wodurch man keine negativen Auswirkungen auf aktuelle Lieferungen und zukünftige Verkäufe befürchten müsse.

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