Samsung erreicht keinen iPhone 4S-Verkaufsverbot in Frankreich

Der Antrag von Samsung auf eine einstweilige Verfügung für den Verkaufsstop des iPhone 4S in Frankreich wurde von einem Pariser Gericht abgewiesen. Bekannt wurde diese Meldung durch den Twitter-Eintrag des Le Figaro-Journalisten Benjamin Ferran. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Antrag “unverhältnismäßig” sei. Desweiteren hat das Gericht angeordnet, dass Samsung Apple die Verfahrenskosten in Höhe von 100.000 Euro erstatten muss.

Auch in Italien versuchte das Unternehmen aus Südkorea bereits im Oktober, den Verkauf des iPhone 4S zu stoppen – ohne Erfolg. Der auf Patente spezialiserte Analyst Florian Müller berichtet, dass das Verfahren in Mailand am 16. Dezember erneut aufgenommen wird. Vor kurzem hatte ein Gericht in Kalifornien einen Antrag auf einstweilige Verfügung von Apple abgewiesen. Der iPhone-Hersteller wollte den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 in den USA verhindern.

{lang: 'de'}

Teilen:


Leave a Reply

Your email address will not be published.

1,846 Spam Comments Blocked so far by Spam Free Wordpress

HTML tags are not allowed.