Einstweilige Verfügung gegen Samsung teilweise aufgehoben – HTC verklagt Apple erneut

Vor wenigen Tagen hat das Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen Samsung erlassen. Die Verfügung untersagte dem koreanischen Unternehmen den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 in der Europäischen Union, mit der Ausnahme Niederlande. Nun hat das LG den Entschluss korrigiert. Das Einfuhrverbot bezieht sich nur noch auf Deutschland.

Ausschlaggebend für die Revidierung der einstweiligen Verfügung sind Zweifel daran, dass sie ausserhalb Deutschlands realisierbar ist. Das endgültige Urteil wird am 25. August gefällt. Eine Anhörung soll Samsung die Möglichkeit geben, sich zu den Vorwürfen Apples zu äußern und die eigene Perspektive darzustellen.

Auch über die Streitigkeiten zwischen Apple und HTC gibt es Neuigkeiten. Der taiwanesische Smartphone-Hersteller hat eine weitere Klage gegen Apple eingereicht. Apple hatte bereits im letzten Jahr Klage gegen HTC eingereicht. Ein Richter machte in zwei Punkten Patentrechtsverletzungen aus. HTCs Reaktion ist die neue Klage. Inhalt sind die Verletzungen dreier HTC-Patente. Diese beziehen sich natürlich auf Smartphone-Technologien. Apple soll sich an einer Technik für die Darstellung von PDFs und an einer Lösung für die Drahtlos-Kommunikation zwischen unterschiedlichen Mobil-Geräten bedient haben.

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